Mit dem 1959 von der Bürgerschaft beschlossenen „Gesetz, betreffend die bauliche Gestaltung des Schnoorviertels und der Umgebung der St.-Johannis-Kirche“, kurz „Schnoorstatut“ genannt, wurde erstmals in Deutschland ein größeres bauliches Ensemble als schützenswertes Baudenkmal anerkannt. Neu- und Umbauten sollten sich dem Ortsbild anpassen.
_Das letzte geschlossene Altstadtquartier, das den Krieg relativ unbeschadet überstanden hatte, war durch seine Randlage zwar nicht entscheidend von den innerstädtischen Umbaumaßnahmen der Nachkriegszeit betroffen, wurde aber in seiner Bausubstanz vernachlässigt.
_Eine erfolgreiche Grundstücksankaufspolitik durch die öffentliche Hand und die Kirchengemeinde, persönliches Engagement, aber auch eine neu entdeckte allgemeine Wertschätzung pittoresker altstädtischer Milieus führten schließlich zum Umschwung, der zunächst dem Schnoorviertel den Ruf eines „Künstlerviertels“ einbrachte. Diesem neuen Image folgte umgehend der Aufstieg des Quartiers zu einem touristischen Highlight der Stadt.
O-Ton
Alle in diesem Gebiet zu errichtenden, zu verändernden und zu ergänzenden Bauwerke haben sich in Maßstab und Baustoffen ihrer Umgebung so einzufügen, daß sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Jedes einzelne Haus muß ein in sich geschlossenes Ganzes bilden, damit eine Einförmigkeit des Ortsbildes vermieden wird. Künstliche Nachahmung alter Bauformen ist zu vermeiden.
(Aus dem „Schnoorstatut“)