Das nur 42 qm große Grundstück schien eigentlich unbebaubar. Es war an drei Seiten von den Mauern der Nachbargebäude umfasst, zudem gingen Fenster des rechten Nachbarn zur Seite der als Parkplatz genutzten Fläche. Er hätte auf seine Lichtrechte verzichten müssen.
_Dass dennoch gebaut wurde, lag am Eigeninteresse der Besitzer des denkmalgeschützten Hauses zur Rechten: sie wurden Bauherren des Neubaus. Dieser nimmt im Erdgeschoss ein Atelier auf und darüber eine zweigeschossige Wohnung mit einer den Raum akzentuierenden Spindeltreppe.
_Die für die Bauherren aber entscheidende Maßnahme war der Einbau eines Aufzuges, der allein dem Altbau dient, und der die mit zunehmenden Alter steigenden Unannehmlichkeiten des mehrgeschossigen Wohnens kompensieren soll. Auch die Dachterrasse über der Neubauwohnung wird von den Bauherren genutzt.
_Der schlichte Baukörper aus geschlämmtem Mauerwerk setzt sich vom Altbau durch eine verglaste Fuge ab, hinter der die Spindeltreppe wirkungsvoll in Erscheinung tritt. Ohne historisierende Formen zu bemühen, fügt sich das Haus gut in die historischen Umgebung ein.